Marina Rosłaniec
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Thema "Wirtschaftsprivatrecht" E-Mail

 

Lesen Sie den Text und lösen Sie die Aufgaben.


Der Begriff des Wirtschaftsprivatrechts hat sich in den letzten Jahren eingebürgert und verfestigt. Zwar ist er nicht gesetzlich definiert, aber man versteht darunter in einer ganzheitlichen Betrachtung den wirtschaftlich relevanten Teil des Privatrechts: Also ökonomisch bedeutsame Rechtsregeln aus dem Bürgerlichen Recht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Wertpapier-, Wettbewerbsrecht und gewerblichen Rechtsschutz sowie der Rechtsdurchsetzung in Zivilprozess, Zwangsvollstreckung und Insolvenz, und dazu auch das Arbeitsrecht. Wirtschaftsprivatrecht bezeichnet somit die Summe aller privatrechtlichen Rechtsgrundlagen, welche das wirtschaftliche Geschehen und vor allem die Beziehungen der an ihm Beteiligten zueinander regeln, also etwa zwischen Herstellern, Verkäufern, Unternehmern, Verbrauchern. Das Wirtschaftsprivatrecht ist damit Teil des Wirtschaftsrechts, das die Summe aller für die Wirtschaft relevanten Rechtsgebiete darstellt.

 

Aufgaben:

1. Ersetzen Sie die Wörter durch Synonyme:

aufnehmen, erklären, wichtig, wirtschaftlich, regulieren, der Ausdruck, befestigen


z.B. das Zimmer - der Raum

der Begriff -
sich einbürgern -
sich verfestigen -
definieren -
relevant -
ökonomisch -
regeln -


2. Geben Sie die Pluralform an.

der Begriff -
das Recht -
die Betrachtung -
der Teil -
der Zivilprozess -
die Zwangsvollstreckung -
die Insolvenz -
die Summe -
die Wirtschaft -

3. Leiten Sie vom Adjektiv das richtige Nomen ab.

z.B. groß - die Größe

gesetzlich -
ganzheitlich -
ökonomisch -
relevant -
bürgerlich -
bedeutsam -



Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 18. April 2012 um 13:29 Uhr
 
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